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Inhaltsbereich

Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:31 Uhr)

  • Hat ein Behindertengleichstellungsgesetz
  • Hat eine eigene Verordnung für Barrierefreie Informationstechnik
  • BITV verweist auf veraltete Bundes BITV 1.0
  • Umsetzungsfristen sind abgelaufen
  • zu erfüllen ist Priorität I und II der BITV 1.0 des Bundes

Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:

  • Regelungen zur Barrierefreiheit in den Bundesländern
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0
  • Behörden­gänge barrierefrei online erledigen

Die Regelungen im Einzelnen

Grafik des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfälisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze verabschiedet am 11. Dezember 2003. Enthält Paragraph 10 zur barrierefreien Informationstechnik, der auf eine zu erlassene Verordnung verweist.

Grafik einer Verordnung Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW, HTML-Format ; Im PDF-Format BITV NRW, Original). Die Verordnung regelt die Umsetzungsfristen und den Geltungsbereich, in Bezug auf die zu erfüllenden technischen Anforderungen und Bedingungen verweist die Verordnung auf die inzwischen veraltete Bundes BITV vom 17. Juli 2002. Aufgrund der offenen Formulierung der Verordnung mit Nennung der vier zu erfüllenden Grundprinzipien barrierefreien Webdesigns, kann jedoch auch bereits die neue Version der Bundesverordnung (BITV 2.0) herangezogen werden.

Grafik eines Kalenders zur Veranschaulichung der UmsetzungsfristenDie Umsetzungsfristen in Nordrhein-Westfalen für die Barrierefreie Informationstechnik sind abgelaufen. Alle Angebote, inklusive der Intranetangebote der Behörden, müssen barrierefrei entsprechend der Verordnung gestaltet sein.

Grafik einer Arbeitsgruppe vor dem Hintergrund der Flagge der Vereinten Nationen und dem Symbol für InklusionZur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde im Juli 2012 von der Landesregierung ein Aktionsplan der Landesregierung beschlossen. Eine konkrete genannte Maßnahme ist die Überarbeitung der BITV NRW. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bietet den Kommunen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die Arbeitshilfe „Inklusive Gemeinwesen Planen. Eine Arbeitshilfe“ an.

Auch in den Städten und Gemeinden in NRW werden Aktionspläne entwickelt. Zum Beispiel in der Stadt Wetter (Ruhr) ist Anfang 2013 bereits ein Aktionsplan verabschiedet worden.

Grafik einer Person auf InformationssucheAnsprechpartner:
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und
Behindertenbeauftragter

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