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Schleswig-Holstein
Aktualisiert (Montag, den 18. August 2014 um 15:07 Uhr)
Die Regelungen im Einzelnen
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG) ist am 16. Dezember 2002 verabschiedet worden. Es gilt auch für Behörden der Kommunen und Gebietskörperschaften. In Paragraph 12 ist die barrierefreie Informationstechnik geregelt.
Es gibt keine Verordnung zur Barrierefreien Informationstechnik, da dies im Gleichstellungsgesetz nicht vorgesehen ist. Im Gleichstellungsgesetz ist geregelt, dass Internetangebote und grafische Oberflächen technisch so gestaltet sein müssen, dass "behinderte Menschen sie nutzen können". Technische Standards werden hierfür nicht angegeben.
Es sind keine Übergangs- oder Umsetzungsfristen festgelegt.
Zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt es bisher keinen Aktionsplan. Der Leitsatz „Alle inklusive“ gilt jedoch auch für die Politik in Schleswig-Holstein. In einem Portal wird über die Aktivitäten rund um die Behindertenrechtskonvention informiert.
Die Landeshauptstadt Kiel hat zum Beispiel mit Blick auf die Behindertenrechtskonvention das Leitbild überarbeitet und u.a. in Leichte Sprache übersetzt. Barrierefreie Informationstechnik ist jedoch bisher kein Schwerpunktthema in dem Leitbild.
Ansprechpartner:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung des Landes Schleswig-Holstein