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Inhaltsbereich

Die UN-Behindertenrechtskonvention

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Inhalt

  1. Die UN-Behindertenrechtskonvention (angezeigt)
  2. Informationstechnik in der BRK
  3. Auszüge aus Artikel 2: Begriffsbestimmungen
  4. Auszüge aus Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen
  5. Auszüge aus Artikel 9: Zugänglichkeit
  6. Auszüge aus Artikel 21: Freie Meinungsäußerung
  7. Auszüge aus Artikel 24: Bildung
  8. Auszüge aus Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung
  9. Auszüge aus Artikel 29: Politik
  10. Auszüge aus Artikel 30: Kultur, Freizeit, Sport
  11. Hinweis zur UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention oder abgekürzt "BRK") ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten nachdem zahlreiche Mitgliedsstaaten die Konvention unterzeichnet hatten. In Deutschland ist die Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in Kraft getreten.

Die BRK zeigt auf, wie das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe in unterschiedlichsten Lebensbereichen umgesetzt werden kann und wie Inklusion gefördert werden kann. Während mit "Integration" meist eine Eingliederung von Außenstehenden in Bestehendes verstanden wird, versuchen inklusive Ansätze Bestehendes einzubeziehen und unsere Gesellschaft für Vielfalt zu öffnen.

Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Auszüge aus der UN-Behindertenrechtskonvention vor, die sicherstellen sollen, dass digitale Informationen allen Menschen zur Verfügung stehen.

 

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