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Dokumentation des Di-Ji-Kongresses

Titelblatt der Kongress-Dokumentation
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Angebot des Projekts:

Meldestelle für digitale Barrieren

Mitglied im:

Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik

Gefördert durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Brotkrümmelpfad

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Inhaltsbereich

Gesetze und Richtlinien in Deutschland

In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze, die "Barrierefreie Informationstechnik" fördern sollen und Hinweise zur Umsetzung der Barrierefreiheit geben.

Der Begriff der "Barrierefreiheit" ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert. Die "Barrierefreie Informationstechnik" regelt Paragraph 11. Für den Bund gelten andere Gesetze als für die Bundesländer.

Viele Barrieren im Bereich der Informationstechnik können vermieden werden, wenn von Anfang an, Wert auf ein "Universelles Design" gelegt wird. Dies betrifft die Gestaltung von Internetauftritten, aber auch Software und Automaten, über die Dienstleistungen (z.B. Fahrplanauskunft, Bankservice oder Stadtinformationen) angeboten werden. Diese Forderung nach barrierefreier Gestaltung und Berücksichtigung Universellen Designs ist in dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen (VN-Übereinkommen) zu finden.

Weiterführende Informationen zu der aktuellen Weiterentwicklung der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) finden Sie in unserem Artikel "Selbstverständlich barrierefrei". Weitere detaillierte Informationen zu den Regelungen der Verordnungen und den Stand der Umsetzung in Deutschland werden Sie demnächst hier finden.

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