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Neue Verordnung für Barrierefreie Informationstechnik

Donnerstag, den 22. September 2011 um 09:46 Uhr

Grafik eines offiziellen DokumentsAb sofort ist die neue Fassung der Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV 2.0) in Kraft. Diese orientiert sich an der aktuellen Fassung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), geht mit den Forderungen nach Gebärdensprache und Leichter Sprache jedoch sogar über die Anforderungen der WCAG 2.0 hinaus. Auch werden durch die neue Verordnung Punkte, die nach der alten Verordnung unberücksichtigt blieben, neu aufgenommen beziehungsweise weiterentwickelt. Eine wichtige Weiterentwicklung ist dabei insbesondere die Tatsache, dass die aktuelle WCAG und damit auch die neue BITV technologieunabhängig gestaltet sind. Neue technische Entwicklungen dürfen somit eingesetzt werden, sofern sie barrierefrei sind.

Der Leiter des Projektes „Digital informiert – im Job integriert“ (Di-Ji) Prof. Dr. Christian Bühler begrüßt die Veröffentlichung der neuen BITV-Fassung. „Es wird durch die Neufassung der BITV deutlich, dass gerade vor dem Hintergrund des großen Einsatzes der Verbände für Menschen mit Behinderungen und die dadurch entstandenen Projekte immer mehr getan wird, um der Öffentlichkeit bewusst zu machen, dass Barrieren für alle Menschen nachteilig sind und diese abgebaut werden müssen“, so Bühler.

Die BITV ist eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und gilt u.a. für alle Internetauftritte sowie alle öffentlich zugänglichen Intranetangebote von Behörden der Bundesverwaltung. Sie soll bewirken, dass betreffende digitale Angebote von Menschen mit Behinderungen barrierefrei besucht und genutzt werden können.

Lesen Sie auch unseren Hintergrundartikel zur gesetzlichen Entwicklung der barrierefreien Informationstechnik in Deutschland.

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