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Inhaltsbereich

Anlage 1 BITV 2.0

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Inhalt

  1. Anlage 1 BITV 2.0
  2. Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit
  3. Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.1
  4. Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.2
  5. Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.3
  6. Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.4
  7. Priorität I, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.1
  8. Priorität I, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.2
  9. Priorität I, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.3
  10. Priorität I, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.4
  11. Priorität I, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.1
  12. Priorität I, Prinzip 3 Verständlichkeit , Anforderung 3.2
  13. Priorität I, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.3
  14. Priorität I, Prinzip 4 Robustheit (angezeigt)
  15. Priorität II, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.2
  16. Priorität II, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.4
  17. Priorität II, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.1
  18. Priorität II , Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.2
  19. Priorität II, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.3
  20. Priorität II, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.4
  21. Priorität II, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.1
  22. Priorität II, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.2
  23. Priorität II, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.3

Prinzip 4: Robustheit

Inhalte müssen so robust sein, dass sie von möglichst allen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.

Anforderung 4.1

Die Kompatibilität mit Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, ist sicherzustellen.

Bedingungen
4.1.1 Syntaxanalyse

Inhalte, die mit Markup-Sprachen erstellt werden, bestehen aus Elementen, für die folgende Eigenschaften gelten:

  • Sie verfügen über vollständige Start- und End-Tags,
  • sie werden entsprechend ihren Spezifikationen verschachtelt,
  • sie enthalten keine doppelten Attribute und
  • alle ihre IDs sind eindeutig,

es sei denn, ihre Spezifikationen erlauben diese Besonderheit.

Zur Begründung zu Bedingung 4.1.1

4.1.2 Name, Rolle, Wert

Für alle Komponenten der Benutzerschnittstelle sind Name und Rolle durch Programme erkennbar. Zustände, Eigenschaften und Werte, die von Nutzerinnen und Nutzern eingestellt werden können, können auch durch ein Programm gesetzt werden. Bei Änderungen dieser Zustände, Eigenschaften und Werte erhalten Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, eine Mitteilung.

Zur Begründung zu Bedingung 4.1.2

 

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