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Inhaltsbereich

Anlage 1 BITV 2.0

Inhaltsverzeichnis überspringen

Inhalt

  1. Anlage 1 BITV 2.0
  2. Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit
  3. Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.1
  4. Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.2
  5. Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.3
  6. Priorität I, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.4 (angezeigt)
  7. Priorität I, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.1
  8. Priorität I, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.2
  9. Priorität I, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.3
  10. Priorität I, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.4
  11. Priorität I, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.1
  12. Priorität I, Prinzip 3 Verständlichkeit , Anforderung 3.2
  13. Priorität I, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.3
  14. Priorität I, Prinzip 4 Robustheit
  15. Priorität II, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.2
  16. Priorität II, Prinzip 1 Wahrnehmbarkeit, Anforderung 1.4
  17. Priorität II, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.1
  18. Priorität II , Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.2
  19. Priorität II, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.3
  20. Priorität II, Prinzip 2 Bedienbarkeit, Anforderung 2.4
  21. Priorität II, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.1
  22. Priorität II, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.2
  23. Priorität II, Prinzip 3 Verständlichkeit, Anforderung 3.3
Anforderung 1.4

Nutzerinnen und Nutzern ist die Wahrnehmung des Inhalts und die Unterscheidung zwischen Vorder- und Hintergrund so weit wie möglich zu erleichtern.

Bedingungen
1.4.1 Farbe

Farbe ist nicht als einziges Mittel zu verwenden, um Informationen zu übermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Reaktion zu veranlassen oder ein visuelles Element zu kennzeichnen.

Zur Begründung zu Bedingung 1.4.1

1.4.2 Audio-Kontrolle

Bei Tonelementen, die auf einer Webseite automatisch länger als drei Sekunden abgespielt werden, gibt es

  • entweder einen Mechanismus zum Unterbrechen oder Beenden des Tons oder
  • einen Mechanismus zur Regelung der Lautstärke unabhängig von der Systemlautstärke.

Zur Begründung zu Bedingung 1.4.2

1.4.3 Kontrast

Bei der visuellen Präsentation von Text und Schriftgrafiken ist das Kontrastverhältnis zwischen Vordergrund- und Hintergrundfarbe mindestens 4,5 : 1. Für Großschrift und Schriftgrafiken mit Großschrift gilt ein Kontrastverhältnis von mindestens 3 : 1. Kein Mindestkontrast ist erforderlich für nebensächliche Texte und Schriftgrafiken,

  • die Teil einer inaktiven Komponente der Benutzerschnittstelle sind,
  • die rein dekorativ sind,
  • bei denen es sich um nebensächlichen Text in einem Bild handelt oder
  • die für den Nutzer oder die Nutzerin nicht sichtbar sind.

Für Text, der Bestandteil eines Logos oder eines Markennamens ist, gelten ebenfalls keine Anforderungen an den Mindestkontrast.

1.4.4 Veränderbare Textgröße

Der Text lässt sich ohne assistive Technologie bis auf 200 % vergrößern, ohne dass es zu einem Verlust von Inhalt oder Funktionalität kommt.

Zur Begründung zu Bedingung 1.4.4

1.4.5 Schriftgrafiken

Für die Vermittlung von Informationen sind keine Schriftgrafiken zu verwenden, es sei denn,

  • diese lassen sich individuell an die visuellen Bedürfnisse der Nutzerin oder des Nutzers anpassen oder
  • eine bestimmte Präsentation ist für die Vermittlung der Informationen des Textes wesentlich.

Zur Begründung zu Bedingung 1.4.5

 

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