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Integrationsvereinbarungen
Während Zielvereinbarungen meist den barrierefreien Zugriff auf Produkte oder Dienstleistungen von Unternehmen regeln, sind Integrationsvereinbarungen eher nach innen gerichtet und regeln die internen Abläufe eines Unternehmens.
Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen in einem Unternehmen arbeiten können. Häufig regelt eine Integrationsvereinbarung konkrete Anforderungen von Mitarbeitenden, die bereits im Unternehmen tätig sind. So wird beispielsweise sichergestellt, dass alle blinden Mitarbeitende eines Unternehmens mit der im Betrieb eingesetzten Software und den vorhandenen Hilfsmitteln auf allen digitalen Daten eines Unternehmens zugreifen können. Di-Ji hat hierzu Interessierte auf Grundlage der vom Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik bereitgestellten Vorlagen zur Erstellung von Integrationsvereinbarungen beraten.
Weiterführende Verweise
- Musterintegrationsvereinbarung für Barrierefreie Informationstechnik
- Informationen der Integrationsämter zu den Rahmenbedingungen und dem Vorgehen beim Abschluss von Integrationsvereinbarungen
- Forschungsbericht Betriebliche Integrationsvereinbarung als Instrument zur Beschäftigungsförderung (schwer)behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Bei der Beschaffung von Angeboten der Informationstechnik, sollten die Ergebnisse des EU-Mandats 376 berücksichtigt werden, die auch in den Di-Ji-Leitfäden für Software, Automaten, Mobiles Arbeiten und digitale Dokumente wiederzufinden sind.