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Barrierefreie Software
Barrierefreie Software am Arbeitsplatz ist eine wichtige Voraussetzung, um allen Menschen den Zugang zu einem Arbeitsplatz oder den Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Eine nicht barrierefrei gestaltete Software kann möglicherweise nicht mit einer Bildschirm-Vorlesesoftware durch einen blinden Mitarbeiter oder Mitarbeiterin genutzt werden. Oder sie kann nicht von einer Person, die die Maus aufgrund einer Behinderung nicht nutzen kann, nicht mit der Tastatur bedient werden. Was bei der Gestaltung einer barrierefreien Software berücksichtigt werden muss, und welche Richtlinien und Empfehlungen es hierzu gibt, finden Sie in diesem Leitfaden.
Die Informationen auf dieser Webseite sind nicht mehr aktuell. Sie finden Aktuelles zum Thema „Barrierefreie Software“ in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:
Hintergrund
Seit nunmehr über zehn Jahren gibt es internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Die erste Fassung dieser Richtlinien von 1999 ( Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0), wurde 2008 durch eine zweite Fassung (Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 ) ersetzt.
Wie kann Barrierefreiheit bei der Programmierung von Software berücksichtigt werden?
Für Entwickler von Software liegen verschiedene Richtlinien zur Gestaltung von barrierefreier Software vor, unter anderem:
- ISO 9241 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software (ISO 9241-171:2008); Deutsche Fassung EN ISO 9241-171:2008
- Entwickler-Richtlinien von IBM (Developer Guidelines)
- Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0) des World Wide Web Consortium (W3C) .
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Wie kann Software hinsichtlich der Barrierefreiheit überprüft werden ?
Es gibt mehrere Richtlinien für barrierefreie Softwaregestaltung. Daher sollte angenommen werden können, dass es auch möglich ist, die Barrierefreiheit von Software entsprechend diesen Richtlinien im Nachhinein durch eine unabhängige Stelle zu überprüfen. Leider ist dies jedoch nur begrenzt möglich. Dies hängt einerseits damit zusammen, dass die Richtlinien sich an Entwickler von Software richten, andererseits hängt dies vom Detailgrad der jeweiligen Richtlinie und vom jeweiligen Anwendungsfall ab.
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Gibt es Kriterien für die Beschaffung von barrierefreier Software?
Insbesondere für öffentliche Verwaltungen stellt sich die Frage: Wie kann ich Barrierefreiheit möglichst bereits bei der Beschaffung von Software berücksichtigen? Allgemein gibt es die folgenden vier Möglichkeiten Barrierefreiheit bereits bei der Beschaffung von Software zu berücksichtigen:
- als Bestandteil einer technischen Spezifikation
- als (zusätzliche) Bedingung für Vertragsgrundlagen
- als erforderliches Qualitätskriterium
- als zusätzliches Vergabekriterium
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Fazit für das Testen von Software hinsichtlich Barrierefreiheit
Eine Europäische Norm zu Zugänglichkeitsanforderungen für die öffentliche Beschaffung von ICT-Produkten und Diensten liegt vor (Accessibility requirements suitable for public procurement of ICT products and services in Europe, EN 301 549). Diese gehen über die Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte (W3C/WAI Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 ) hinaus. Allerdings liegt hierzu bislang kein standardisiertes Testverfahren vor. Teilweise liegen für einige Anforderungspunkte einfache Prüfanweisungen zur Überprüfung der Konformität vor. Es bleibt noch abzuwarten, inwieweit aus dem europäischen Mandate 376 weitere Testanweisungen oder andere Hilfen zur Bewertung von Software im Beschaffungsprozess folgen.
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