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Wie kann Barrierefreiheit bei der Programmierung von Software berücksichtigt werden?
Inhalt
- Wie kann Barrierefreiheit bei der Programmierung von Software berücksichtigt werden?
- ISO 9241 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion (angezeigt)
- Richtlinien für Entwickler von IBM
- Richtlinien für barrierefreie Webinhalte
ISO 9241 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 171: Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software
Eine umfassende Empfehlung zur barrierefreien Gestaltung von Software ist in den Leitlinien der ISO 9241 Teil 171 abgebildet. Für die Anwendung dieser Richtlinien genügt jedoch nicht allein das Dokument selbst, weitere ISO-Richtlinien – insbesondere aus der Reihe „9241 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion“ sind erforderlich. Die „Leitlinien für Zugänglichkeit von Software“ zitieren an verschiedenen Stellen die folgenden Dokumente und setzen deren Kenntnis voraus:
- DIN EN ISO 9241, Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeit mit Bildschirmgeräten
- Teil 11: Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit — Leitsätze
- Teil 12: Informationsdarstellung
- Teil 13: Benutzerführung
- Teil 14: Dialogführung mittels Menüs
- Teil 15: Dialogführung mittels Kommandosprachen
- Teil 16: Dialogführung mittels direkter Manipulation
- Teil 17: Dialogführung mittels Bildschirmformularen
- DIN EN ISO 9241-110, Ergonomie der Mensch-System-Interaktion
- Teil 110: Grundsätze der Dialoggestaltung
- DIN EN ISO 13407, Benutzer-orientierte Gestaltung interaktiver Systeme
- DIN EN ISO 14915 (alle Teile), Software-Ergonomie für Multimedia-Benutzungsschnittstellen
In der ISO 9241 Teil 171 ist u.a. der Arbeitsplatz ausdrücklich erwähnt, der Anwendungsbereich ist wie folgt beschrieben:
„Dieser Teil von ISO 9241 ist anwendbar für Software, die Teil von interaktiven Systemen sind, die zu Hause, bei Freizeitaktivitäten, in öffentlichen Räumen und bei der Arbeit verwendet werden. Es sind Anforderungen und Empfehlungen an die Systemgestaltung sowie an das Erscheinungsbild gegeben sowie spezielle Aspekte der Zugänglichkeit, die die anderen Normen, wie z. B. in ISO 9241-11, ISO 9241-12, ISO 9241-13, ISO 9241-14, ISO 9241-15, ISO 9241-16 und ISO 9241-17, ISO 9241-110 und ISO 14915, und die Ziele, die in im ISO Guide 71 umrissenen sind, widerspiegeln. Um das in Bezug auf die Zugänglichkeit gestellte Ziel erreichen zu können, ist es wichtig, die in diesen internationalen Normen angegebenen Leitlinien ebenfalls zu berücksichtigen.“
Die in ISO Guide 71 beschriebenen allgemeinen Ziele von Zugänglichkeitsaspekten für Entwickler sind auch in der Deutschen Version des CEN/CENELEC Guide 6 (CEN/CENELEC Guide 6: Guidelines for standards developers to address the needs of older persons and persons with disabilities) im DIN Fachbericht 131:2003 "Leitlinien für Normungsgremien zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderungen" beschrieben.
Auch wenn die „Leitlinien für Zugänglichkeit für Software“ für einen sehr weiten Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie gelten, wird mit diesen Leitlinien kein Anspruch auf Vollständigkeit gegeben. Für Webinhalte wird explizit auf die Richtlinien des W3C verwiesen:
„Obgleich die Anforderungen und Empfehlungen des vorliegenden Teils von ISO 9241 in der Regel auf alle Softwareanwendungsbereiche anwendbar sind, sind ergänzende detaillierte Leitlinien zur Zugänglichkeit von Webinhalten (einschließlich Internetanwendungen) in den Richtlinien zur Zugänglichkeit von Webinhalten (WCAG) zu finden.“
Die Anforderungen aus der ISO 9241-171 sind in 4 Bereiche mit weiteren Unterabschnitten eingeteilt:
- Allgemeine Richtlinien und Anforderungen
- Namen und Beschriftungen für Benutzungsschnittstellen-Elemente
- Bevorzugte Benutzereinstellungen
- Spezielle Richtlinien für Zugänglichkeitsmerkmale
- Allgemeine Richtlinien für Steuerung und Betrieb
- Kompatibilität mit unterstützender Technik
- Geschlossene Systeme
- Eingaben
- Alternative Eingabeoptionen
- Tastaturfokus
- Tastatureingabe
- Zeigegeräte
- Visuelle Ausgabe (optische Anzeigen)
- Allgemeine Richtlinien zur Ausgabe
- Visuelle Ausgabe (optische Anzeigen)
- Text/Schriftarten
- Farbe
- Erscheinungsbild und Verhalten von Fenstern
- Audioausgabe
- Textäquivalente zu Audio (Untertitel)
- Medien
- Taktile Ausgabe
- Online-Dokumentation, Hilfe und Unterstützungsdienste
- Dokumentation und Hilfe
- Unterstützungsdienste
In den Unterabschnitten sind insgesamt 142 Richtlinien angeführt. Zu jeder dieser Richtlinie gibt es eine kurze Erklärung. Für die meisten dieser Richtlinien wird diese Erklärung in weiteren Anmerkungen und Beispielen näher erläutert. Als Hilfe für Entwickler ist im Anhang C der ISO 9241 Teil 171 eine „Checkliste zur Beurteilung von Anwendbarkeit und Einhaltung der Anforderungen und Empfehlungen (Konformität) mit diesem Teil von ISO 9241“ enthalten:
„Die Verwendung der Checkliste ermöglicht:
- die Bestimmung, welche der Anforderungen und Empfehlungen anwendbar sind;
- die Bestimmung, ob die anwendbaren Anforderungen befolgt wurden und den Empfehlungen gefolgt wurde und;
- die Bereitstellung einer Liste zur Stützung des Anspruchs auf Einhaltung, die zeigt, dass alle anwendbaren Anforderungen eingehalten wurden, und alle anwendbaren Empfehlungen gefolgt wurde.
Die Mehrheit der Anforderungen gilt für jede Software, deren Ziel die Anwendung durch eine in Bezug auf ihre Fähigkeiten möglichst weit gestreute Benutzergruppe ist. Unter bestimmten Umständen jedoch sind die Eigenschaften, die erforderlich sind, um die Software zugänglich zu machen, vom Nutzungskontext (den Benutzern, den Arbeitsaufgaben, der Umgebung und der Technik) abhängig.“
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