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Barrierefreier Arbeitsplatz
Voraussetzung für eine inklusive Arbeitswelt ist eine barrierefreie Arbeitsumgebung. Neben der baulichen Barrierefreiheit muss auch die eingesetzte Informationstechnik so gestaltet sein, dass sie von möglichst vielen Menschen genutzt werden kann. Dies ist ein Arbeitsbereich des Projekts „Digital informiert - im Job integriert (Di-Ji)“.
Für die zugängliche Gestaltung von Intranets und webbasierten Angebote gibt es entsprechende Kriterien in der Bundesverordnung und den Landesverordnungen, die eingehalten werden sollten. Hierzu sind im Bereich „Leitfäden“ verschiedene Arbeitshilfen zu finden, zum Beispiel:
Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema „Digitale Barrierefreiheit und berufliche Teilhabe“ in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:
Aber auch andere grafische Oberflächen, zum Beispiel von mobilen Anwendungen (Apps), Automaten und der am Arbeitsplatz eingesetzten Software müssen möglichst barrierefrei bzw. nach den Richtlinien des Universellen Designs gestaltet sein, damit Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen diese nutzen können.
Wird am Arbeitsplatz neue Hardware oder Software beschafft, sollten dabei ebenfalls die Kriterien der Barrierefreiheit bzw. des Universellen Designs berücksichtigt werden. Hierzu sind in dem EU-Mandate 376 unterstützende Materialien entwickelt worden.
Im Folgenden sind einige Richtlinien und Empfehlungen wiedergegeben, die für einen barrierefreien Arbeitsplatz berücksichtigt werden sollten bzw. bei der Einrichtung einer barrierefreien Arbeitsumgebung helfen:
Bildschirmarbeitsverordnung
In der Verordnung werden Mindestanforderungen für Computerarbeitsplätze festgelegt. Dies betrifft das Bildschirmgerät selbst, aber auch den Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung. Weitere Anforderungen beziehen sich auf die Softwareausstattung und die Arbeitsorganisation.
Mehr Informationen zur Bildschirmarbeitsverordnung
IBM-Software Guidelines
In den IBM Software Guidelines werden den Entwicklern von Software hinweise gegeben, wie Software so gestaltet werden kann, dass sie von möglichst vielen Menschen genutzt werden kann.
Mehr Informationen zu den IBM-Software Guidelines
Aktionspläne
Nur wenn die UN-Behindertenrechtskonvention auch von Unternehmen umgesetzt wird, sind die Voraussetzungen für eine inklusive Arbeitswelt gegeben. Eine Möglichkeit dies im Unternehmen für unterschiedliche Bereiche in denen Informationstechnik eine Rolle spielt umzusetzen, ist einen Aktionsplan mit konkreten Zielen und Maßnahmen zu erstellen. Dieser sollte zum Beispiel die Bereiche Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Aus- und Weiterbildung berücksichtigen.
Mehr Informationen zu der Erstellung von Aktionsplänen
Integrationsvereinbarungen
Während Zielvereinbarungen meist den barrierefreien Zugriff auf Produkte oder Dienstleistungen von Unternehmen regeln, sind Integrationsvereinbarungen eher nach innen gerichtet und regeln die internen Abläufe eines Unternehmens.
Mehr Informationen zu der Berücksichtigung Barrierefreier Informationstechnik in Integrationsvereinbarungen