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Dokumentation des Di-Ji-Kongresses
Brotkrümmelpfad
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Kritik und Ergänzung zum Vorprüfungstest
Inhalt
- Kritik und Ergänzung zum Vorprüfungstest
- Kritik am Vorprüfungstext
- Ergänzung zum Vorprüfungstest
- Vorwort
- Ziel des Vorprüfungstests
- Rahmenkonzept zur Prüfung
- Rahmenbedingungen für den Vorprüfungstest
- Qualifikation der Prüfer
- Prüfumfang für den Vorprüfungstest
-
Prüfanweisungen Vorprüfungstest
- Bedingung 1.1.1: Nicht-Text-Inhalte (angezeigt)
- Bedingung 1.2.3: Audio-Deskription oder Volltext-Alternative
- Bedingung 1.4.3: Kontrast
- Bedingung 1.4.4: Veränderbare Textgröße
- Bedingung 2.1.1: Tastaturbedienbarkeit
- Bedingung 2.4.1: Umgehen von Elementgruppen
- Bedingung 2.4.4: Zweck eines Links (im Kontext)
- Bedingung 2.4.7: Sichtbarer Fokus
- Bedingung 3.1.1: Sprache
- Bedingung 3.1.2: Sprache einzelner Abschnitte
- Bedingung 3.2.2: Bei Eingabe
- Bedingung 3.2.3: Einheitliche Navigation
- Bedingung 3.3.2: Beschriftungen
- Bedingung 3.3.4: Fehlervermeidung
- Bedingung 4.1.1: Syntaxanalyse
- BITV 2.0 Anlage 2
- Testdokumentation
Bedingung 1.1.1: Nicht-Text-Inhalte
Für jeden Nicht-Text-Inhalt, der dem Nutzer oder der Nutzerin präsentiert wird, ist eine Text-Alternative bereitzustellen, die den Zweck dieses Inhalts erfüllt.
Text-Alternativen müssen in den folgenden Fällen nicht bereitgestellt werden (vgl. Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, Richtlinie 1.1):
- Steuerelemente, Eingabe: Wenn es sich bei dem Nicht-Text-Inhalt um ein Steuerelement handelt oder Eingaben durch den Benutzer akzeptiert, dann hat dieses Element einen Namen, der seinen Zweck beschreibt.
- Zeitbasierte Medien: Wenn es sich bei den Nicht-Text-Inhalten um zeitbasierte Medien handelt, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit.
- Test: Wenn es sich bei dem Nicht-Text-Inhalt um einen Test oder eine Übung handelt, die nichtig wäre, wenn sie als Text dargestellt würde, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit.
- Sensorisch: Wenn Nicht-Text-Inhalt hauptsächlich dafür gedacht ist, eine bestimmte Sinneserfahrung zu schaffen, dann stellen Textalternativen zumindest eine deskriptive Identifizierung des Nicht-Text-Inhalts bereit.
- CAPTCHA: Wenn der Zweck des Nicht-Text-Inhalts der ist zu bestätigen, dass eine Person und nicht ein Computer auf den Inhalt zugreift, dann werden Textalternativen bereitgestellt, die den Zweck des Nicht-Text-Inhalts identifizieren. Außerdem werden alternative Formen von CAPTCHAs bereitgestellt, die Ausgabeformen für verschiedene Arten der sensorischen Wahrnehmung nutzen, um verschiedenen Behinderungen Rechnung zu tragen.
- Dekoration, Formatierung, unsichtbar: Wenn der Nicht-Text-Inhalt reine Dekoration ist, nur für visuelle Formatierung benutzt wird oder dem Benutzer gar nicht präsentiert wird, dann wird der Inhalt so implementiert, dass er von assistierender Technik ignoriert werden kann
Prüfanweisung zu Nicht-Text-Inhalten für Internetseiten:
- Rufen Sie die Seite im Internet Explorer auf
- Lassen Sie sich durch die AIS Web Accessibility Toolbar die Alternativtexte anzeigen. Verwenden Sie dazu am besten die Funktion „Images > Toggle Images/Alt“.
- Prüfen Sie dann, ob grafische Bedienelemente und Abbildungen einen sinnvollen und aussagekräftigen Alternativtext besitzen.
Informative Abbildungen sollen einen Alternativtext besitzen, der die visuell gegebene Information in einer Textvariante wiedergibt, das heißt bei Schriftgrafiken sollte der Alternativtext den dargestellten Text enthalten, bei einem Foto eine kurze Beschreibung des abgebildeten Inhalts.
Alternativtexte für Bedienelemente, wie beispielsweise eine Grafik zum Abschicken eines Formulars, sollen die Aktion (zum Beispiel Abschicken eines Formulars) oder das Ziel (bei verknüpften Grafiken) enthalten.
Layoutgrafiken, die ausschließlich gestalterischen dekorativen Zwecken dienen, sollen einen leeren Alternativtext enthalten.
Prüfanweisung zu Nicht-Text-Inhalten in Programmoberflächen unter Windows:
- Starten Sie die zu prüfende Anwendung
- Starten Sie den UI Accessibility-Checker
- Wählen Sie das zu prüfende Anwendungsfenster aus
- Überprüfen Sie im Reiter „Results“ ob alle Elemente mit einem Namen versehen sind, ist dies nicht der Fall wird dies als „Error“ gelistet.
- Wählen Sie zusätzlich im MSAA-Baum die Bildelemente aus und überprüfen Sie ob für diese ein Name vergeben wurde.
Prüfanweisung zu Nicht-Text-Inhalten für in sich abgeschlossene Programmoberflächen, bei denen ein Zugriff von assistiven Technologien wie Screenreader nicht möglich sind:
- Überprüfen Sie ob eine Sprachausgabe der Nicht-Text-Inhalte möglich ist
(zum Beispiel weil es die Anwendung selbst ermöglicht oder weil die der Anwendung zugrunde liegende Plattform dies ermöglicht)
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