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Testempfehlungen auf Basis der BITV 2.0 und den Anforderungen von Menschen mit Lernschwierigkeiten und hörbehinderten Menschen
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011 fordert barrierefreie öffentliche Internetauftritte und –angebote. Sie fordert Barrierefreiheit ebenfalls für mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind. In zwei Anlagen werden Kriterien angeführt, welche erfüllt sein müssen, damit ein Webauftritt oder eine grafische Programmoberfläche als barrierefrei gelten kann.
Die Informationen auf dieser Webseite sind nicht mehr aktuell. Sie finden Aktuelles zum Thema „Testen digitaler Barrierefreiheit“ in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:
- Automatisches Testtool ANDI - Barrieren im Web finden
- Barrierefreie Software am Arbeitsplatz - Überprüfen der Barrierefreiheit
- BIK BITV-Test - Experten- und Selbsttest (Web)
- W3C Easy Checks - Ein schneller Test der Web-Zugänglichkeit
- Testtool zur Kontrast-Prüfung
- Android Apps barrierefrei? Testen mit dem Accessibility Scanner
Es existieren verschiedene Rahmenkonzepte und Methodologien, Testverfahren und Testmethoden, welche die Einhaltung dieser Kriterien überprüfen.
AbI-Rahmenkonzept zur Überprüfung der Barrierefreiheit
Vom Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik wurde ein dreistufiges Rahmenkonzept zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Webseiten empfohlen. Drei aufeinander aufbauende einzelne Testverfahren unterschiedlichen Umfangs sollten entsprechend des jeweiligen Entwicklungsstands der Webseiten und entsprechend einem von drei Untersuchungszielen eingesetzt werden.
Stufe 1: Vorprüfungstest
- Entwicklungsstand: Barrierefreiheit bisher nicht berücksichtigt,
- Ziel: erste Einschätzung bezüglich Barrierefreiheit
- Testempfehlung: Vorprüfungstest
Für eine erste Einschätzung des Webangebotes hatte das Aktionsbündnis einen Vorprüfungstest erarbeitet.
Der Vorprüfungstest ist zeitlich stark begrenzt. Es wird lediglich eine kleine Stichprobe betrachtet, in der nach unterschiedlichsten Barrieren aus den Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, technologische Robustheit und Verständlichkeit gesucht wird. Eine vollständige Überprüfung gemäß der BITV findet nicht statt.
Stufe 2: BITV-Kurztest
- Entwicklungsstand: Umgestaltung/Relaunch mit Berücksichtigung von Barrierefreiheit
- Ziel: mögliche Barrieren auffinden und beseitigen
- Testempfehlung: BITV-Test
Die zweite Stufe bildet ein BITV-Kurztest, welcher anhand einer Stichprobe von Internetseiten mögliche Barrieren aufzeigen soll.
Der BITV-Kurztest überprüft nicht das gesamte Angebot, sondern lediglich eine Stichprobe von Seiten. Im Gegensatz zum Vorprüfungstest werden die Webseiten einem vollständigen BITV-Test unterzogen. Werden die Seiten der Stichprobe mit Hilfe des Testergebnisses überarbeitet, sollten diese anschließend barrierefrei sein. Auf alle anderen Seiten des Angebots, die nicht betrachtet worden sind, soll der Betreiber des Angebots die Testergebnisse selbständig übertragen.
Stufe 3: Hauptprüfung
- Entwicklungsstand: Umgestaltung/Relaunch mit Berücksichtigung von Barrierefreiheit
- Ziel: Zertifizierung/langfristiges Sicherstellen von Barrierefreiheit
- Testempfehlung: bisher keine Empfehlung
In einer letzten Teststufe, der Hauptprüfung, soll die Barrierefreiheit langfristig sichergestellt werden. Hierzu werden nicht nur die Webseiten eines Anbieters einer umfangreichen Prüfung unterzogen, es werden auch die Prozesse zur Erstellung und Pflege des Webangebots begutachtet.
Ein Hauptprüfungstest könnte als Grundlage für eine Zertifizierung des Angebots dienen und enthält zusätzlich Hinweise auf die Selbstverpflichtung des Anbieters, sich ständig um die Einhaltung der Anforderungen, die ein barrierefreies Angebot erfüllen muss, zu halten. Eine Hauptprüfung sollte erst durchgeführt werden, wenn ein erfolgreicher Kurztest durchgeführt worden ist. Die Hauptprüfung sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.