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Länder
Die Anforderungen und Regelungen zur Barrierefreien Informationstechnik sind in jedem Bundesland durch entsprechende Landesgesetze geregelt.
Übersicht über den Stand der Gesetzgebung in den Ländern
Hintergrund
Die Informationen auf dieser Webseite werden nicht mehr aktualisiert. Sie finden Aktuelles zum Thema „Rechtslage Digitale Barrierefreiheit“ in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:
- Regelungen zur Barrierefreiheit in den Bundesländern
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- UN-Behindertenrechtskonvention
- Behördengänge barrierefrei online erledigen
- Mustererklärung zur Barrierefreiheit
- Europäischer Standard für IKT-Produkte und -Dienstleistungen
Am 1. Mai 2002 ist das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Bundes in Kraft getreten. Dies war Anlass für die Bundesländer entsprechende Vorschriften für die Landesbehörden zu erlassen. Die im gleichen Jahr für den Bund in Kraft getretene Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist im September 2011 durch eine neue Verordnung abgelöst worden. Die Verordnung des Bundes orientiert sich an den internationalen Standards der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C).
Zur Umsetzung des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (kurz BRK) ist auf Bundesebene ein Nationaler Aktionsplan (kurz: NAP) entwickelt worden. Dieser enthält Erläuterungen dazu, wie die BRK in Deutschland umgesetzt werden soll. Jeweils für die nächsten Jahre sind konkrete Maßnahmen des Bundes in den Handlungsfeldern beschrieben.
Stand der Umsetzung
In allen Bundesländern liegt ein Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vor, angelehnt an das Gesetz des Bundes. Alle Gleichstellungsgesetze erwähnen auch die Barrierefreie Informationstechnik. Die genauen Anforderungen sind in den Bundesländern unterschiedlich definiert.
In sechs Bundesländern gibt es keine Verordnung, die Details der barrierefreien Gestaltung regelt. Die meisten Länder verweisen entweder auf die inzwischen veraltete Verordnung des Bundes von 2002 oder die ebenfalls inzwischen aktualisierten internationalen Standards von 1999. Nur zwei Länder haben allgemein die Grundprinzipien barrierefreien Webdesigns Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technologische Robustheit in der Verordnung erwähnt, so dass auch die neue Verordnung des Bundes anwendbar wäre. Auch die zu erfüllenden Bedingungen und damit der Grad der geforderten Barrierefreiheit weichen zwischen den Ländern ab, da die Prioritätsstufen in einigen Ländern abweichend von der internationalen Richtlinie und von der Bundesverordnung geregelt sind.
Im folgenden finden Sie eine Übersicht über die Landesgleichstellungsgesetze und die Verordnungen zur Barrierefreien Informationstechnik, soweit sie in den Ländern vorliegen. Einige Länder haben bereits oder entwickeln zurzeit eigene Aktionspläne. Hinweise zum Stand der Aktionspläne sind ebenfalls bei den einzelnen Bundesländern zu finden. Sollten Ihnen aktuellere Daten vorliegen, freuen wir uns über Ihre Hinweise für die Aktualisierung dieser Übersicht.
Baden-Württemberg
Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:30 Uhr)
Mecklenburg-Vorpommern
Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:31 Uhr)
Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:31 Uhr)
Schleswig-Holstein
Aktualisiert (Montag, den 14. März 2022 um 13:32 Uhr)