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Grundlagen
Grundlagen der Barrierefreiheit und des Universellen Designs in der Informationstechnik. Die Unterschiede zwischen den Konzepten des Universellen Designs und eines Designs für alle werden in den Artikeln erläutert.
Die Informationen auf dieser Webseite sind nicht mehr aktuell. Sie finden Aktuelles zum Thema „Digitale Barrierefreiheit“ in der „Teilhabe 4.0 – Toolbox“ u.a. zu den Schwerpunkten:
Gesetze und Richtlinien in Deutschland
In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze, die "Barrierefreie Informationstechnik" fördern sollen und Hinweise zur Umsetzung der Barrierefreiheit geben.
Universelles Design und Design für Alle
„Universelles Design“ und „Design für Alle“ umfassen die Erkenntnisse und Verfahrensweisen, nach denen Produkte, Umgebungen, Dienstleistungen und Informationen für die größtmögliche Zielgruppe gestaltet werden können. Dabei soll der Bedarf an zusätzlich notwendigen Hilfestellungen aller Art möglichst reduziert werden.
Selbstverständlich barrierefrei!
Leichte Sprache und Gebärdensprache werden gesetzlich verankert
Mit digitalen Angeboten möglichst viele Menschen erreichen zu können und für möglichst viele Menschen verständlich zu sein, ist das Ziel. Barrierefreiheit ist der Weg, dieses Ziel zu erreichen. Nicht nur als Wettbewerbsvorteil gegenüber Angeboten, die nicht barrierefrei sind. Auch und vor allem denjenigen Menschen gegenüber, die dann nicht mehr ausgeschlossen werden. Jeder Mensch hat das gleiche Recht zur Nutzung digitaler Angebote! Und wenn man Behinderungen von Menschen durch Barrieren erst erschafft, so ist es ein Vorteil für alle, diese Barrieren schnellstmöglich wieder abzubauen. Immer mehr Anbieter - auch im privaten Sektor - haben dies erkannt und setzen auf Barrierefreiheit.